In der Zeit von Coronavirus müssen wir alle etwas kürzer treten. Die Lockerungen treten allerdings langsam ein: Friseursalons haben aufgemacht. Was ist allerdings mit Fitnessstudios und den Abbuchungen? Gedanken aus dem Leben.

Es ist bald Sommer, die Tage werden länger. Corona hat uns dieses Jahr sehr hart getroffen. Die Sonne zieht uns dennoch alle immer mehr raus, an die frische Luft, in die Parks oder auf die Spielplätze mit den Kids.

Seit Montag dem 4.5.2020 ist es wieder erlaubt die Spielplätze mit den Kindern aufzusuchen. Mehr Menschen gehen raus, die Lufttemperaturen steigen seit Wochen. Friseure haben seit Montag ebenfalls wieder offen und einige Freunde, mich inklusive, freuen sich bereits wieder endlich auf einen Friseurbesuch.

Friseurstudios begrüßen die ersten Kunden

Natürlich sind solche Besuche noch immer mit Risiko verbunden. So ganz wie früher wird es wohl noch nicht sein. Geräte müssen ständig desinfiziert werden, Kunden und Friseure selbst müssen Atemschutzmasken tragen. Es muss ein Abstand gehalten werden – Kunden dürfen nur jeweils den zweiten Sessel einnehmen, damit der Abstand zum nächsten Kunden gewahrt bleiben kann.

So, nun sehen wir auf dem Kopf wieder menschlich aus. Geschnittene Haare, trauen uns mehr raus an die Luft, ohne einen Tuch oder Kappe auf dem Kopf. Was fehlt noch?! Die gute Sommerfigur. Hier kommen wir auch schon zur Problematik mit dem Fitnessstudio.

Die Absätze für Hometrainer waren in die letzten Wochen immer mehr und mehr gestiegen. Einige haben zu Hause trainiert, andere haben sich eine „Wampe“ wachsen lassen, Anderen war es gar nicht gegeben irgendwo überhaupt zu trainieren.

Angst- und Panikattacken während der Coronazeit

Ich höre hier und da, dass einige Existenzen zu Grunde gingen. Ich höre von Panikattacken oder Angstzuständen in Zusammenhang mit Corona. Manche trauen sich kaum raus – was manchmal auch als positiv gesehen werden kann. Große Sender werben mit #wirbleibenzuhause.

Wie ernst ist es fragt sich einer? Sehr ernst, meiner Meinung nach. Es gibt weltweit unzählige Tote. Das Coronavirus ist noch nicht ganz erforscht. Es ist unklar welche Folgeschäden Coronavirus mit sich bringt und wie hart das Virus die Risikopatienten treffen kann.

Immer wieder gibt es neue Erkenntnisse zu dem Coronavirus und damit im Zusammenhang stehende Krankheit CoViD-19. Das beste Beispiel ist heute eine News von BBC über den ersten Coronapatienten bereits im Dezember 2019. Das heißt, dass bereits damals die Krankheit ausbrach und man sie als solche noch nicht erkannt hatte. Wie weit können wir unseren Medien trauen? Schützen uns diese oder wollen sie uns nur nicht alles preisgeben? Das kann jeder für sich selbst entscheiden.

Ich gehe nach draußen und sehe, dass sich das Spiel wiederholt. Ich sehe Menschen in Atemschutzmasken, überall. Viele beschweren sich über Atemschwierigkeiten mit einer Maske. Scheinbar ist es aber nicht allen klar, dass die Maskenpflicht nur in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr gilt. Viele fragen sich auch: „Warum kommt man mit den Masken jetzt und nicht früher?“ Nun, das liegt einfach daran, dass die ersten Lockerungen kommen und sich einfach mehr Menschen tummeln. Bedenken Sie immer, dass die Atemschutzmaske vor allem andere vor Ihnen schützt und nicht andersherum.

Ich sehe Menschen, die sogar im eigenen Fahrzeug eine Maske tragen, was vom Gesetzgeber verboten ist und mit einem Bußgeld belegt werden kann. Sind wir Bürger schlecht informiert worden? Wissen wir denn alle, dass eine chirurgische Maske nicht verpflichtend ist und ein Schal oder gar ein Tuch ausreichen? Hier hat die Kommunikation wohl nicht ganz korrekt funktioniert.

Fitnessstudios buchen weiterhin Gebühren ab

Sind Sie ein Fitnessstudio-Junkie? Ich bin es nicht, jedoch gebe ich mir Mühe und gehe regelmäßig hin und halte mich fit.

Wie sieht es bei Ihnen aus? War es Ihr Neujahrsvorsatz, fit zu werden, so dass Sie einen Vertrag unterschrieben haben und monatlich weiterhin die Kosten haben oder sogar Hunderte von Euros für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder einen Fitnesskurs im Voraus bezahlt haben. Das kann Sie nun hart treffen wie viele andere, die ihren Job verloren oder auf Kurzarbeit umsteigen mussten.

Unser Leben ist aufgrund des Coronavirus vorübergehend auf Eis gelegt worden. Fitnessstudios und andere Fitnesszentren sind vorerst alle geschlossen. In Deutschland gilt die Schließung seit dem 18.03.2020. Wann die Fitnessstudios wieder öffnen sollen ist noch gar unklar.

Viele fragen sich was passiert nun mit meinen Gebühren, die ich bezahlt habe. Fitnessstudios äußern sich so, dass Sie als Mittelständer auf das Geld der Mitglieder angewiesen sind. Sie bitten um Geduld. Einige Studios bieten Onlinekurse an und sorgen sich darum, dass sie ihr Studio nicht komplett verlieren. Denn die Kosten sind bei großen Fitnesszentren immens. Es mag für einen nicht viel sein 50 EUR monatlich zu entrichten, dafür hilft es dem Studio weiter zu überleben.

Nun betrachten wir das von der anderen Seite. Was ist mit den Mitgliedern, die ihre Jobs verloren oder auf Kurzarbeit umsteigen mussten. Hier zählt nämlich auch jeder hart verdiente Euro. Einige haben bereits voraus bezahlt, die mag es nicht hart treffen. Was ist aber mit den Mitgliedern, die ihre Kosten monatlich weiter entrichten?

Verbraucherschutz hat sich bereits im März 2020 dagegen ausgesprochen und verurteilte solches Vorgehen. Allerdings empfiehlt der Verbraucherschutz auch sich mit dem Fitnessstudio zu einigen.

  • Kündigung ist seitens Mitglieds in diesem Fall dennoch ausgeschlossen.
  • Zahlungsverpflichtung besteht allerdings auch in der Zeit des Ausfalls nicht.

Fitnessgebühren aus der Sicht eines Anwalts

Was sagen denn die Anwälte in dieser Situation? Sind Mitglieder verpflichtet trotz des Ausfalls weiter zu zahlen?

NEIN, sagt die Notarin und Rechtsanwältin Andrea Fey auf dem kostenpflichtigen Portal frag-einen-anwalt.de

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich dem nicht zustimme, also bleiben dann die Zahlungspflichten für den Zeitraum bestehen trotz ausbleibender Leistung der Gegenseite?

Gemeint ist hier die weitere Abbuchung durch das Fitnesscenter und Verlängerung des Vertrags als sogenannte Gutschrift.

Nein. In diesem Fall ist die vom Fitnesstudio zu erbringende Leistung aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließung unmöglich geworden, so dass gem. § 326, § 275 BGB auch der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt, nämlich das von Ihnen zu zahlende Entgelt.

Allerdings sollte man nicht einfach die Gebühren zurück buchen, sonst entstehen weitere Kosten. Reden Sie einfach mit dem Fitnessbetreiber und bitten Sie diesen die Abbuchung, während des Ausfalls durch Coronavirus, anzuhalten.

Den ganzen Beitrag dazu finden Sie auf der Webseite von frag-einen-anwalt.de.

frask.de ist keine Rechtsberatung, für eine Rechtsberatung bitten wir Sie sich an die Notarin und Rechtsanwältin Andrea Fey bzw. die entsprechende Stelle zu wenden.

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