Die FTI Touristik GmbH ist gestern (3. Juni 2024) zahlungsunfähig geworden und hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Wenn Sie eine Reiseleistung bei FTI oder einer von der Insolvenz betroffenen Tochtergesellschaft gebucht hatten, gehen Sie bitte die folgende Checkliste ☐☑ mit Handlungsanweisungen durch:

Stellen Sie zunächst sicher, dass das betroffene Unternehmen zur FTI-Gruppe gehört und tatsächlich Insolvenz angemeldet hat. Über die FTI-Webseiten konnten auch Leistungen bei anderen Reiseanbietern wie TUI etc. gebucht werden. Diese sind von der Insolvenz nicht betroffen!

FTI is insolvent – Sie haben noch nicht gezahlt?

Bei der FTI Group sind die gebuchten Leistungen der Dachmarke FTI Touristik GmbH betroffen. Dazu gehören FTI Deutschland, FTI Österreich und FTI Niederlande, sowie 5vorFlug, BigXtra Touristik GmbH, DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car.

Wenn Sie dort angefragt/reserviert, aber noch nichts gezahlt haben, dann zahlen Sie auch nichts mehr! FTI und die betroffenen Tochtergesellschaften haben angekündigt, dass sie ausstehende Reiseleistungen von sich aus stornieren werden.

Sie haben eine Pauschalreise bei FTI gebucht und sind bereits unterwegs?

Wenn Sie bereits im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs sind und über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht haben, gilt auch der gesetzliche Schutz des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Ihre bezahlten Reiseleistungen sind durch diese Versicherung abgedeckt und Ihr Urlaub sollte nicht beeinträchtigt werden. Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten kommen und Sie müssen Ihre Reise aus Gründen stornieren, die eindeutig mit der FTI-Insolvenz zusammenhängen, wird der DRSF Sie kontaktieren. Eine Rückreise wird dann für Sie organisiert.

24h-Notfallnummer für Reisende: +49 (0)89 710 45 14 98

Einzelleistung gebucht und bereits auf dem Weg

Bei individuell über FTI gebuchten Hotelübernachtungen wird sich FTI bemühen, die Leistung weiterhin zu erbringen, dies ist jedoch nicht garantiert.
Bei Flügen, Mietwagen, Wohnmobilen und touristischen Leistungen wie Ausflügen, Flughafentransfers und Ähnlichem, die individuell über FTI gebucht werden, prüft FTI ebenfalls die Durchführbarkeit. Leider sind auch diese Leistungen nicht versichert.
Bitte wenden Sie sich an die 24-Stunden-Support-Hotline: +49 (0)89 710 45 14 98. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen.

Sie haben gebucht und bezahlt, und FTI storniert Ihre Reise:

Die gute Nachricht: Aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie musste FTI alle für die Pauschalreise erhaltenen Kundengelder für den Fall einer Insolvenz versichern. Einen sogenannten Versicherungsschein finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Auf ihm ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) als Versicherer von FTI eingetragen.

  • Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dann haben Sie mehrere Leistungen wie ein Flugticket und eine Hotelunterkunft zu einem Gesamtpreis erworben.

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH,
Anschrift: Sächsische Straße 1, 10707 Berlin
E-Mail: kontakt@drsf.reise

Wenn Sie eine individuelle Reise gebucht haben, dann haben Sie eine individuelle Dienstleistung von FTI erworben, z. B. eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung oder einen Mietwagen.

Keine so gute Nachricht. Die Insolvenzversicherung deckt nur Pauschalreisen ab. Einige Banken und Kreditkartenunternehmen bieten an, im Falle einer Insolvenz bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Wenden Sie sich daher an Ihre Bank und erkundigen Sie sich, ob eine solche Rückbuchung für Sie möglich ist.

Ansonsten können Sie Ihre Forderung für die nicht erbrachte Leistung beim Insolvenzverwalter anmelden. FTI hat den Antrag erst kürzlich beim Amtsgericht München eingereicht. Sobald wir mehr wissen, werden wir diesen Abschnitt mit Kontaktinformationen aktualisieren. Auf jeden Fall ist Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ob und in welchem Umfang eine Quote an die Gläubiger aus der verbleibenden Insolvenzmasse ausgezahlt wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt im Insolvenzverfahren entschieden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein