Am heutigen Mittag gegen 12:15 gab es eine Pressekonferenz in der Volker Bouffier, der Ministerpräsident von Hessen die neuen Regelungen bezüglich des Corona Lockdowns in Hessen am kommenden Mittwoch, den 16.12.2020, mitteilte.

Neue Corona Lockdown Regeln ab Mittwoch dem 16.12.2020 sehen folgendermaßen aus:

  • Pflichtpräsenz in den Schulen wird aufgehoben – Es soll allerdings die Möglichkeit weiterhin bestehen bleiben die Kinder in die Schule zu bringen. Allerdings wenn es ebenfalls die Möglichkeit gibt, sollten die Kinder zu Hause bleiben. Bei den Kitas verhält es sich ähnlich. Wer die Kinder in die Kitas bringen kann sollte es weiterhin tun können.
  • Versammlungs- und Feuerwerksverbot – Der Verkauf von Böllern und Feuerwerkskörpern wird es dieses Jahr in Hessen nicht geben. Es wurde allerdings auch nichts darüber gesagt, dass man zu Silvester nicht mehr böllern darf. Das heißt, dass diejenigen, die noch Böller vom letzten Jahr haben diese noch nutzen dürfen. Allerdings wird es dennoch verboten sein auf öffentlichen Plätzen zu böllern. Des Weiteren gilt ein Versammlungsverbot an Silvester.
  • Einzelhandel muss größtenteils schließen – Öffentliches Leben wird ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 fast komplett herunter gefahren. Einzelhandel muss bis auf ein paar Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogeriemärkten, Tankstellen, Poststellen und Banken schließen. Auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios bleiben nun ab dem Mittwoch auch zu.
  • Alkoholverbot in der Öffentlichkeit – das Trinken alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ab Mittwoch wird mit einem Bußgeld geahndet.
  • Gottesdienste sollen weiterhin möglich sein – Der Ministerpräsident wird sich mit den Kirchen beraten wie diese Möglichkeit weiterhin bestehen bleiben darf.
  • Kontaktbeschränkungen werden verlängert – Maximal 5 Personen und 2 Haushalte. An Weihnaten dem 24-26.12.2020 sind mehr Kontakte möglich, aber nur aus dem engen Familienkreis wie Eltern, Kinder und Geschwister. Kontrollen wird es laut Bouffier nicht geben.
  • Bund erhöht Hilfe für Unternehmen – Bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar 2021 gilt, wird der Höchstbetrag von 200.000 auf 500.000 EUR erhöht.

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