Neue Bußgelder 2020 und was gilt nun ab dem 28.04.2020? Ab 21 kmh Führerschein weg – ist das ein schlechter Scherz fragen sich viele Autofahrer?

Der neue Beschluss über die Bußgelder 2020, der am 14.02.2020 dieses Jahr diskutiert worden, treten nun ende April in Kraft. Es handelt sich hierbei um das Inkrafttreten von StVO-Novelle, welches von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gebilligt wurde.

UPDATE 03.07.2020 Wie die FAZ heute früh berichtet ist die neue Regelung vom 1 April 2020 bezüglich der neuen Punkten und Strafen ist vorerst ungültig. Derzeit sollen erst wieder die alten Regeln gelten. Gerade wird noch untersucht wie man mit den bestehenden Strafen umgehen sollte.

Bis heute war der Führerschein erst ab 26 kmh weg und erst wenn man wiederholt die Geschwindigkeit im Laufe der 12 Monat überschritten hatte.

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW Innerorts

ÜberschreitungRegelsatz / Punkte InnerortsFahrverbot Innerorts
bis 10 km/h30€
11-15 km/h50€
16-20 km/h70€
21-25 km/h80 €/1 Punkt1 Monat
26-30 km/h100 €/1 Punkt1 Monat
31-40 km/h160 €/2 Punkte1 Monat
41-50 km/h200 €/2 Punkte1 Monat
51-60 km/h280 €/2 Punkte2 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung PKW Außerorts

ÜberschreitungRegelsatz / Punkte AußerortsFahrverbot Außerorts
bis 10 km/h20€
11-15 km/h40€
16-20 km/h60€
21-25 km/h70 €/1 Punkt
26-30 km/h80 €/1 Punkt1 Monat
31-40 km/h120 €/1 Punkt1 Monat
41-50 km/h160 €/2 Punkte1 Monat
51-60 km/h240 €/2 Punkte1 Monat

Neue Regelung für die Rettungsgasse

Früher galt, dass beim Nichtbilden einer Rettungsgasse eine Strafe von 200 EUR und ein Punkt folgten.

Neu: Ab dem 28.04.2020 soll noch 1 Monat Fahrverbot dazu kommen.

Fahrer, die sich an die Rettungsfahrzeuge dran hängen und die Rettungsgasse nutzen werden noch härter bestraft. Die werden mit mindestens 240 EUR, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bestraft.

Halten in der zweiten Reihe

  • Früher: geduldet oder 15 EUR beim Halten und 20 EUR beim Parken.
  • Neu: 55 EUR, bei Behinderung sogar 70 EUR

Abstand zu Radfahrern, E-Skootern und Fußgängern

  • Innerorts: 1,5 Meter
  • Außerorts: 2 Meter

Rechtsabbiegen für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen

Das Rechtsabbiegen ist auf den Kreuzungen mit nur maximal Schrittgeschwindigkeit (7-11 kmh) erlaubt wenn mit Fußgängern oder Radfahrern gerechnet werden kann.

Bei Verstößen: 70 EUR und 1 Punkt in Flensburg

Das Nutzen der Blitzerwarner

Das Nutzen der Radar und Blitzerwarnen wie beispielsweise auf dem Smartphone soll nun mit 75 EUR Strafe und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Unerlaubtes Parken auf dem Schwerbehinderten-Parkplatz

  • Früher: 35 EUR
  • Neu: 55 EUR

Verursachung von Lärm / Posen

Hin- und Herfahren ohne Zweck und Ziel, Motor aufheulen lassen kann bis zu 100 Euro kosten.

Quelle: https://www.bmvi.de

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